Rechtspositivismus Naturrechtslehre
Recht und Moral müssen streng voneinander getrennt werden
→ Thomas Hobbes: Autorität bestimmt das Gesetz, nicht Wahrheit. Notwendige Verbindung von Recht und Moral/Naturrecht
Rechtliche Normen müssen nur legal, nicht aber legitim sein. Rechtliche Normen müssen auch legitim sein
Denn: Nur positives Recht beruht auf einer vertraglichen Übereinkunft und garantiert somit die Rechtssicherheit Um gerecht zu sein, muss die staatliche Rechtsordnung auf dem Naturrecht basieren
Kritisch ist, dass die Menschenrechte nicht über dem Gesetz stehen. Sie, die Gesetze, gelten als inhuman und als ungerecht Kritik: Quellen des Naturrechts sind zweifelhaft und vielfältig

→ Ein Ansatz der Vereinbarung der beiden Formen bietet die Radbruch’sche Formel