| Rechtspositivismus | Naturrechtslehre |
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| Recht und Moral müssen streng voneinander getrennt werden | |
| → Thomas Hobbes: Autorität bestimmt das Gesetz, nicht Wahrheit. | Notwendige Verbindung von Recht und Moral/Naturrecht |
| Rechtliche Normen müssen nur legal, nicht aber legitim sein. | Rechtliche Normen müssen auch legitim sein |
| Denn: Nur positives Recht beruht auf einer vertraglichen Übereinkunft und garantiert somit die Rechtssicherheit | Um gerecht zu sein, muss die staatliche Rechtsordnung auf dem Naturrecht basieren |
| Kritisch ist, dass die Menschenrechte nicht über dem Gesetz stehen. Sie, die Gesetze, gelten als inhuman und als ungerecht | Kritik: Quellen des Naturrechts sind zweifelhaft und vielfältig |
→ Ein Ansatz der Vereinbarung der beiden Formen bietet die Radbruch’sche Formel