Das Naturrecht ist ein sogenanntes vor-staatliches Recht, welches unabhängig von Zeit und Ort gilt und somit abgelöst vom positiven Recht zu betrachten ist. Daher nennt man es auch “absolutes Sittengesetz”. Aufgrund dessen unterliegt das Naturrecht den allgemeingültigen moralischen Vorstellungen.

Es begründet die Legitimität, die moralische Rechtmäßigkeit und die Gerechtigkeit eines Staates, sodass Naturrechtler die Einheit von Recht und Moral befürworten, sodass es als moralisch verbindlich bezeichnet wird.

Im Gegensatz zum positiven Recht ist es ewig gültig und darf nicht entzogen bzw. beschränkt werden. Es gilt auch dann, wenn es dem positiven Recht widerspricht und ist daher in Grundgesetzen und Menschenrechtskatalogen zu finden, denn diese Rechte werden als solche verstanden, die jeder Mensch von Natur aus hat. Kein positives Recht darf dem Menschen seine Naturrechte nehmen.

Die Quelle des Naturrechts liegen begründet in Gott/der Natur oder der Vernunft, je nach Ansichtsweise des Naturrechts. Die zehn Gebote beispielsweise entstammen dem Christentum.

→ Das Problem am Naturrecht: es ist nicht klar definiert und die Quellen bzw. Ursprünge sind vielfältig. Außerdem gilt das Naturrecht ausschließlich moralisch und kann somit nicht verbindlich durchgesetzt werden.