G. ist eine Sammelbezeichnung für unterschiedliche Formen zusammenlebender Gemeinschaften von Menschen, deren Verhältnis zueinander durch Normen, Konventionen und Gesetze bestimmt ist und die als solche eine G.-Struktur (G.-Gefüge) ergeben. Soziologisch wird zwischen G. und Gemeinschaft unterschieden, wobei Letztere sich durch eine größere Nähe und Verbundenheit der Menschen und Erstere durch eine stärker rationale (zweck-, nutzenorientierte) Begründung des Zusammenlebens auszeichnet. Es können folgende G.-Formen unterschieden werden: a) die genossenschaftliche G. als eine weitgehend egalitäre G. und b) die Herrschafts-G., in denen die Macht zwischen den gesellschaftlichen Gruppen ungleich verteilt ist, wobei zwischen ständischer G. (bei der der Stand des Individuums durch Geburt festgelegt ist: z. B. Adel, Geistlichkeit, Bürger/Bürgertum, Unfreie) und liberaldemokratischer G. (auch: bürgerliche G., bei der die gesellschaftliche Durchlässigkeit individuelle Auf- und Abstiegsmöglichkeiten eröffnet) unterschieden wird. | Quelle: https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/17556/gesellschaft